Amtliche Untersuchungen
Wir führen im Namen der GTÜ für Sie folgende Dienstleistungen durch:
Hauptuntersuchung (HU)
nach §29 StVZO
Abgasuntersuchungen (AU)
nach §47a StVZO
Änderungsabnahmen
nach §19(3) StVZO
(Bitte planen Sie für Eintragungen nach §19.3 ein Zeitfenster von 2 Stunden ein.)
nach §19(2) StVZO Einzelabnahmen
nach §21 StVZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis („Vollgutachten“)
Gutachten zur Erlangung des H-Kennzeichens
nach §23 StVZO)
Gasprüfungen (Wohnwagen/Wohnmobile)
nach G607