Wir führen im Namen der GTÜ für Sie folgende Dienstleistungen durch:
Hauptuntersuchung (HU)
nach §29 StVZO
Änderungsabnahmen
nach §19(3) StVZO
(Bitte planen Sie für Eintragungen nach §19.3 ein Zeitfenster von 2 Stunden ein.) nach §19(2) StVZO Einzelabnahmen nach §21 StVZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis („Vollgutachten“)
(Bitte planen Sie für Eintragungen nach §19.3 ein Zeitfenster von 2 Stunden ein.) nach §19(2) StVZO Einzelabnahmen nach §21 StVZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis („Vollgutachten“)
(Bitte planen Sie für Eintragungen nach §19.3 ein Zeitfenster von 2 Stunden ein.) nach §19(2) StVZO Einzelabnahmen nach §21 StVZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis („Vollgutachten“)